Kranken­haus­auf­enthalt & Wahlleistungsstation

Ihr Aufenthalt im St. Vinzenz-Krankenhaus

Hier erfahren Sie alles, was Sie rein organi­sa­to­risch zu Ihrem Kranken­haus­auf­enthalt wissen müssen. Sollten dennoch Fragen auftreten, kontak­tieren Sie uns gerne.
Wenn Sie eine Ein- oder Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt erhalten haben, sprechen Sie bitte mit dem jewei­ligen Sekre­tariat oder Ambulanz einen Termin ab.
Vergessen Sie bitte nicht, zur Vorstellung Ihre Kranken­ver­si­cher­ten­karte mitzubringen.
 
Bei Erhalt eines Termines zur statio­nären Aufnahme bekommen Sie von uns Kopien der Einver­ständ­nis­er­klärung Operation und Anästhesie und des Aufnah­me­ver­trages sowie weitere Unter­lagen zu Ihrer Kranken­haus­be­handlung. Sollten Sie zusätz­liche ärztliche Kranken­be­richte besitzen, so bringen Sie diese zum Termin mit (z.B. bundes­ein­heit­licher Medikamentenplan).
 
Ebenso bitte, falls vorhanden:
  • Implan­tat­ausweis (Kopie)
  • Schritt­ma­cher­ausweis (Kopie)
  • Aller­giepass (Kopie)
  • Betreu­ungs­voll­macht (im Original)
  • Vorsor­ge­voll­macht (im Original)

Am Tag Ihrer Kranken­haus­auf­nahme begeben Sie sich bitte zum verein­barten Aufnah­meort. Dort erhalten Sie weitere Infor­ma­tionen zu Ihrem Krankenhausaufenthalt.

Hier stellen wir Ihnen dann einige Fragen zu Ihrer Person. Selbst­ver­ständlich werden alle Ihre persön­lichen Angaben vertraulich behandelt. Alle Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter unseres Hauses haben eine Verpflich­tungs­er­klärung zur Schwei­ge­pflicht unter­zeichnet und sind daran gebunden.

Gesetzlich kranken­ver­si­cherte Patienten benötigen – mit Ausnahme von Notfall­be­hand­lungen – eine „Verordnung von Kranken­haus­be­handlung“ des einwei­senden Arztes.

Sofern Sie selbst den Transport in unser Krankenhaus nicht gewähr­leisten können, wird Ihnen Ihre Kranken­kasse sicher gerne Auskunft über die entspre­chenden Möglich­keiten und die damit für Sie verbun­denen Kosten geben.

Über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung entscheidet grund­sätzlich der verant­wort­liche Arzt. Ein vorzei­tiges Verlassen des Kranken­hauses geschieht auf eigene Verantwortung.

Gesetzlich kranken­ver­si­cherte Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen für ihre stationäre Kranken­haus­be­handlung eine Eigen­be­tei­ligung
(Zuzahlung) nach §39 Abs. 4 SGB V entrichten. Die Zuzahlung ist je Kalen­derjahr auf insgesamt 28 Tage begrenzt. Pro Kalen­dertag sind 10,00 Euro zu zahlen. Über die wenigen
Ausnahmen werden Sie auf Wunsch gerne von unseren Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beitern in unserer Patien­ten­auf­nahme informiert.

Sofern uns für die Abrechnung unserer Leistungen eine „Kosten­über­nah­me­er­klärung“ eines Kosten­trägers vorliegt, werden wir direkt mit diesem Kosten­träger abrechnen.

Liegt uns zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung keine „Kosten­über­nah­me­er­klärung“ vor, müssen wir Sie als Selbst­zahler führen, und Sie erhalten die Rechnung unseres Hauses persönlich.

Für die Beratung zur nachsta­tio­nären Versorgung steht Ihnen unser Vinzenz-Versor­gungs-Team  zur Verfügung.

Die Infor­ma­tionen zum DRG Entgelt­tarif können Sie hier einsehen.

Verpflegung

Unser Küchenchef und seine Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter möchten Ihnen eine schmack­hafte und abwechs­lungs­reiche Kost bieten. Bei uns können Sie Ihr Essen aus 3 Menüs selbst auswählen. Täglich fragt Sie das Personal nach Ihren Essens­wün­schen für den nächsten Tag. Sofern Ihnen keine besondere Diät verordnet wurde, bieten wir jeden Tag drei Menüs (Vollkost, Schonkost, vegeta­rische Kost) zur Auswahl. Der Wochen­spei­seplan liegt in der Infor­ma­ti­ons­mappe in Ihrem Zimmer bereit.

Cafeteria

Unsere Cafeteria im Erdge­schoss bietet unseren Patienten, deren Angehö­rigen und Besuchern ein reich­hal­tiges Angebot vom Frühstück bis zum Nachmit­tags­kaffee. Weitere Infor­ma­tionen und die aktuellen Öffnungs­zeiten finden Sie hier.

Post/Briefkasten/E‑Mail
Post von Angehö­rigen und Freunden bekommt man als Patient sicher gerne. Mit folgender Anschrift stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Post auch unver­züglich zugestellt bekommen:

  • Ihr Name
  • St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau
  • Station xy
  • Am Frank­furter Tor 25
  • 63450 Hanau

Briefe und Karten, die Sie selbst verschicken möchten, können im Stati­ons­zimmer abgegeben werden.
E‑Mails können Sie über die Adresse info@vinzenz-hanau.de  erhalten. Wir bitten den Absender den genauen Patien­ten­namen sowie die Station anzugeben.

TV / Telefon / Internet
An jedem Patien­tenbett befindet sich ein Telefon mit Direktwahl.
Am Empfang können Sie die dafür notwendige Telefon­karte erhalten. Am Karten­au­tomat in der Eingangs­halle können Sie die Karte anschließend aufladen.

Jedes Patien­ten­zimmer verfügt über mindestens ein Fernseh­gerät inkl. Radio­funktion, für dessen kostenlose Nutzung Sie einen handels­üb­lichen Kopfhörer benötigen, den Sie bei Bedarf am Empfang käuflich erwerben können.

Unserer Klinik ist in den Stati­ons­be­reichen flächen­de­ckend mit WLAN / UMTS ausge­stattet, wobei dieses Netz beim Down-/Upload größerer Dateien oder dem Streamen von Musik/Videos aller­dings zeitweise überlastet sein kann.

Am Empfang erhalten Sie die WLAN-Zugangsdaten.

Wertsachen/Bargeld
Wertge­gen­stände und größere Geldbe­träge geben Sie bitte wieder Ihren Angehö­rigen oder Freunden mit. Bei einer Aufbe­wahrung in Ihrem Kranken­zimmer können wir keine Haftung übernehmen.

Besuchs­re­gelung

Die aktuell geltenden Besuchs­re­ge­lungen finden Sie hier.

Grund­sätzlich gilt die Besuchszeit in unserem Haus von 14:00 bis 19:00 Uhr, letzter Einlass 18:30 Uhr. Dringend notwendige Besuche außerhalb dieser Zeiten sollten vorher mit dem/der verant­wort­lichen Arzt/Ärztin abgestimmt werden.

Auch auf der Inten­siv­station sind Besucher herzlich Willkommen. Bitte sprechen Sie die Zeiten für einen Besuch indivi­duell mit dem Pflege- und Ärzte­per­sonal der Station ab.

Zur besseren Genesung empfehlen wir Ihnen, Ihre Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr in Anspruch zu nehmen und bitten Sie, dies auch Ihren Mitpa­ti­enten zu ermöglichen.

Hier finden Sie unsere Hausordnung als PDF-Dokument.

Infor­mation zum Entlass­ma­nagement und ärztlicher Verordnung im Krankenhaus

Bei Abschluss der statio­nären Behandlung erfolgt die Entlassung aus dem Krankenhaus. In vielen Fällen bedarf es danach weiterer Unter­stützung durch nieder­ge­lassene Ärzte, Thera­peuten, Pflege- oder anderer Fachkräfte – auch eine Überleitung in eine Rehabi­li­ta­tions- oder Pflege­ein­richtung ist denkbar.

Um einen lücken­losen Übergang in eine anschlie­ßende Versorgung zu gewähr­leisten, ist es bereits frühzeitig während des Kranken­haus­auf­ent­halts notwendig, die indivi­du­ellen Unter­stüt­zungs­be­darfe zu ermitteln, die erfor­der­lichen Personen, wie z.B. Angehörige oder den Hausarzt, einzu­binden, Leistungen gegenüber dem jewei­ligen Kosten­träger zu beantragen und die zeitge­rechte Umsetzung zu veranlassen.

Der Gesetz­geber spricht in diesem Zusam­menhang vom sogenannten Entlass­ma­nagement, auf welches Mitglieder der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung Anspruch haben und dem unsere Ärzte, Pflege­fach­kräfte und unser Sozial­dienst gemeinsam in Abstimmung mit den nachfol­genden Gesund­heits­ver­sorgern nachkommen. Sind Patienten von einer Überleitung in eine Anschluss­ver­sorgung betroffen, werden diese durch das Krankenhaus entspre­chend der gesetz­lichen Regelungen informiert.

Für die Durch­führung und der damit verbun­denen Daten­über­mittlung an z.B. Kosten­träger, Hilfs­mit­tel­lie­fe­ranten oder Behörden bedarf es einer schrift­lichen Einwil­ligung des Patienten, die selbst­ver­ständlich für die Zukunft wider­rufen werden kann.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung aus den Krankenhaus vorzu­be­reiten. Je nach Erfor­dernis können Heilmittel, Hilfs­mittel, Sozio­the­rapie und Häusliche Kranken­pflege verordnet oder die Arbeits­un­fä­higkeit festge­stellt werden.

Das St. Vinzenz Krankenhaus macht hiervon Gebrauch, sofern dies für die Anschluss­ver­sorgung unmit­telbar nach der Entlassung erfor­derlich ist.

Die Abgabe von Arznei­mitteln ist Kranken­häusern untersagt! Für Entlas­sungen an Feier­tagen und Wochen­enden bestehen Sonder­re­ge­lungen, die dann indivi­duell besprochen werden. Daher
kontak­tieren Sie bitte im Bedarfsfall nach Entlassung, wie gewohnt den zustän­digen Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Alle Patienten erhalten bei Entlassung einen vorläu­figen Arztbrief u.a. mit den erfor­der­lichen Angaben zur Arznei­mit­tel­the­rapie. Die Ärzte und Pflege­kräfte stehen für Rückfragen unter den im Brief angege­benen Telefon­nummern zur Verfügung.

Kritik und Anregungen können direkt an das Quali­täts­ma­nagement info@vinzenz-hanau.de adres­siert werden.

Ergän­zende Infor­mation erhalten Sie hier: Entlassmanagement_und_Verordnung

Liebe Patientin, lieber Patient,

der Ihnen zur Verfügung stehende Platz in Ihrem Kranken­zimmer ist verständ­li­cher­weise beschränkt. Bitte bringen Sie nur mit, was Sie für Ihren Aufenthalt benötigen.

Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die folgenden Artikel nicht zur Verfügung stellen können und bitten Sie diese unbedingt mitzubringen.

1. Körper­pflege- und Toilettenartikel

  • Handtücher, Wasch­lappen
  • Seife, Duschgel, Shampoo, Creme, Bodylotion, Deo
  • Kamm/Haarbürste
  •  Zahnbürste, ‑pasta, ‑becher (Prothe­sen­becher, Reinigungsmittel)
  • Föhn
  • Indivi­duelle Pflege­mittel (z.B. Rasierapparat)

2. Kleidung

  • Schlaf­anzüge, Nacht­hemden, Strümpfe, Unterwäsche
  • Morgen­mantel oder bequeme Hauskleidung
  • Hausschuhe und feste Schuhe
  • Kleidung für die Entlassung

3. Sonstiges

  • ggfs. Brille
  • ggfs. Hörtgerät inkl. Batterien oder Ladegerät

Bitte bringen Sie keine Wertsachen mit, wie z.B.

  • Schmuck
  • Größere Geldbe­träge oder Sparbücher
  • Elektro­geräte (iPad)

Das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau übernimmt
keine Haftung bei Verlust.

Wahlleis­tungs­station / Wahlleistungen

Die Wahlleistung „Unter­kunft“ umfasst neben einem Ein- oder Zweibett­zimmer mit gehobenem Ausstat­tungs­standard  auch umfang­reiche Service­leis­tungen und ein beson­deres Verpfle­gungs­an­gebot. Die 2021 neu gestaltete Station für Wahlleis­tungs­pa­ti­enten befindet sich im 3. Oberge­schoss unseres Neubaus. Farbgebung und Ausstattung orien­tieren sich am Wohl des Patienten und erfüllen höchste Komfort­an­sprüche. Das Pflege­per­sonal und unser Service­per­sonal kümmern sich um Ihr Wohlbe­finden.
Auf Wunsch werden Sie nach der Aufnahme im Foyer abgeholt (inkl. Koffer­service) und auf Ihr Zimmer begleitet. Wenn Sie dies wünschen, können die Aufnah­me­for­ma­li­täten auch gerne auf dem Zimmer erledigt werden. Hierbei unter­stützt Sie unser Personal.

Ihr Komfort­zimmer

Die großzü­gigen Zimmer verfügen über eine gehobene Ausstattung und ein beson­deres Ambiente:

  • Höhen­ver­stell­bares Komfortbett
  • Laptop-Safe
  • Kühlschrank
  • Flach­bild­fern­seher bzw. Bedsideterminal
  • Kopfhörer
  • WLAN
  • Auswahl aus einer regio­nalen und einer überre­gio­nalen Tages­zeitung (regional: Hanauer Anzeiger, überre­gional: nach Wunsch)
  • Programm­zeit­schrift
  • Digitaler Lesezirkel
  • Telefon (ohne Grund­gebühr und Einheiten)
  • LED-Beleuchtung, indivi­duell einstellbar
  • Schreib­tisch
  • Moderne Sitzecke
  • Fußbo­den­heizung
  • Klima­decke

Einige der Zimmer bieten darüber hinaus einen direkten Zugang zur Dachter­rasse  –  mit Sitzmöbeln, die zum Entspannen einladen.

Badezimmer mit Hotelstandard

In den Badezimmern genießen Sie Hotel­standard. Die Wahlleis­tungs­zimmer verfügen über ein hochwer­tiges Bad mit WC, Designer-Wasch­becken, großem Spiegel, boden­tiefer und barrie­re­freier Dusche, beheiz­barem Handtuch­halter und großzü­gigen Stauräumen für Ihre Utensilien. Auch ein hochwer­tiger Fön sowie ein beleuch­teter Kosme­tik­spiegel ist vorhanden.
Im Badezimmer erwartet Sie auch eine Auswahl an exklu­siven Pflege­pro­dukten sowie hochwertige Hand- und Badetücher. Selbst­ver­ständlich erhalten Sie auf Wunsch auch einen Bademantel. Die Dusche ist für Ihr Wohlbe­finden neben einem normalen Duschkopf auch mit einer Regen­dusche (Rain-Shower) ausgestattet.

Wählen Sie aus einem umfang­reichen Angebot an Speisen, Getränken und Snacks

Als Wahlleis­tungs­pa­ti­entin bzw. ‑patient können Sie aus einem beson­deren Angebot an Wahl- und Zusatz­speisen wählen: Zusätz­liche Getränke (Softge­tränke u.a.) und Obst stehen für Sie zur freien Verfügung in Ihrem Zimmer bereit und können jederzeit beim Stati­ons­per­sonal oder dem Serviceteam bestellt werden.
Die Speisen­ver­sorgung erfolgt über das rollende Buffet, auf dem sich eine Auswahl hochwer­tiger Speisen befindet. Sie können Ihre Mahlzeiten in Ihrem Zimmer oder in der Lounge einnehmen. Bitte nutzen Sie auch das Angebot der Zusatz­spei­se­karte. Hier können Sie zusätz­liche Kompo­nenten und Menüs auswählen, die unser Küchenteam speziell für Sie zubereitet. Zudem verwöhnen wir Sie ganz nach Ihrer Wahl mit Zwischen­mahl­zeiten, Snacks und Kuchen. In der Lounge stehen Ihnen rund um die Uhr Kaltge­tränke sowie Tee- und Kaffee­spe­zia­li­täten aus einem Kaffee-Vollau­to­maten zur Verfügung.

Unser Serviceteam ist für Sie da

Unser freund­liches Servicteam bringt Ihnen gewünschte Speisen, Snacks und Getränke gerne zu Ihnen auf das Zimmer oder in die Lounge. Unsere quali­fi­zierten Service­kräfte stehen Ihnen täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie von 17:00 bis 19:00 Uhr zur Seite. Sie beant­worten jederzeit Ihre Fragen und besuchen Sie mehrmals täglich um eventuelle Wünsche und Bedürf­nisse zu erfragen und zu erfüllen.

Video­beitrag: Vorstellung unserer Wahlleistungsstation

Kontakt

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