Praktika

Folgende Praktika können bei uns absol­viert werden:

  • Schul­prak­tikum zur beruf­lichen Orien­tierung ab dem 15. Lebensjahr
  • Jahres­prak­tikum im Rahmen der Fachober­schule Gesundheit ab dem 15. Lebensjahr
  • Pflege­prak­tikum
    • im Rahmen der Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in
    • im Rahmen der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in
    • als Zugangs­vor­aus­setzung zum Medizinstudium
    • als Zugangs­vor­aus­setzung für schulische Ausbildungsgänge
  • Famula­turen im Rahmen des Medizinstudiums

Um ein Praktikum in unserem Hause zu absol­vieren, benötigen wir den Nachweis durch­ge­führter und noch aktueller Impfungen. Hierzu erhalten Sie von der Perso­nal­ab­teilung das Formular „Ärztliches Attest für Prakti­kanten im Gesund­heits­dienst“. Eine zweimalige Masern­impfung ist Pflicht.
Wichtig: Bitte reichen Sie diesen Nachweis spätestens 6 Wochen vor Antritt des Praktikums in der Perso­nal­ab­teilung ein.
Die Kosten für den Impfschutz können bei Schul­praktika, Pflege­praktika und Famula­turen nicht von uns übernommen werden.

Das Krankenhaus stellt für das Praktikum Schutz­kleidung zur Verfügung, die getragen werden muss. Da Sie während des Praktikums viel in Bewegung sind, sollte das Schuhwerk bequem sein und dem Fuß ausrei­chenden Halt geben. Zum Schutz der Patienten und sich selbst (Verlet­zungs­gefahr) darf während des Praktikums kein Schmuck an den Händen, den Unter­armen und keine langen Ketten am Hals getragen werden. Ebenso sind künst­liche, lackierte und lange Finger­nägel nicht erlaubt. Lange Haare müssen hochge­steckt oder zusam­men­ge­bunden werden.

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