Klini­sches Ethikkomitee

Klini­sches Ethikkomitee

Sehr geehrte Damen und Herren,

am St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau wurde schon vor vielen Jahren ein klini­sches Ethik­ko­mitee etabliert, in dem erfahrene und in ethischen Fragen geschulte Mitar­beiter aus Seelsorge, Pflege und dem ärztlichen Dienst mitar­beiten. Grundlage ist das Ethik­konzept der St. Vinzenz-Krankenhaus Hanaus gGmbH.

Damit steht für Patienten, Angehörige und Mitar­beiter des St. Vinzenz-Kranken­hauses Hanau in schwie­rigen Situa­tionen eine ethische Beratungs­mög­lichkeit zur Verfügung. Neben der Beratung im Einzelfall wird auch die Entwicklung von Leitlinien für den ethischen Umgang mit wieder­keh­renden klini­schen Problem­si­tua­tionen zum Aufga­ben­spektrum des klini­schen Ethik­ko­mitees gehören, um für pflege­rische und medizi­nische Entschei­dungen im konkreten Einzelfall eine begründete Orien­tierung für die Urteils­bildung zu geben. Zusätzlich wird durch Veran­stal­tungen wie unser Ethik-Café das Bewusstsein für Probleme, bei denen ethisch-morali­sches Abwägen im täglichen Handeln erfor­derlich ist, geschärft.

Das klinische Ethik­ko­mitee bietet Patienten und Angehö­rigen, aber auch den Mitar­beitern unseres Kranken­hauses die Möglichkeit, den Betrof­fenen in Form einer ethischen Fallbe­ratung zur Verfügung zu stehen.

Die ethische Fallbe­ratung ist jeweils auf einen konkreten Fall bezogen, bei dem es im Rahmen der Behandlung eines Patienten Unklar­heiten bezüglich der weiteren Therapie gibt. Im Mittel­punkt der ethischen Fallbe­ratung steht die Eruierung des mutmaß­lichen Willens des schwer kranken Patienten in seiner jetzigen Situation, der für weitere pflege­rische und thera­peu­tische Maßnahmen Berück­sich­tigung finden sollte. Hierzu findet eine Beratung unter den Angehö­rigen und den Personen, die mit der Behandlung des Patienten befasst sind statt, um weiterhin zum Wohle des Patienten handeln zu können.

Ablauf einer ethischen Fallberatung

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage­stellung über den Beratungs­antrag an das Ethik­ko­mitee.

Ein Mitglied des Ethik­ko­mitees wird Kontakt zu Ihnen aufnehmen, Details erfragen und die genaue Frage­stellung klären. Zusätzlich werden Rahmen­be­din­gungen wie Ort, Zeit oder zusätz­liche Teilnehmer der ethischen Fallbe­ratung abgesprochen.

Je nach Art bzw. Dring­lichkeit wird der jeweilige Fall in der nächsten planmä­ßigen Sitzung des klini­schen Ethik­ko­mitees besprochen, oder eine ethische Fallbe­ratung durch speziell geschulte Mitglieder des klini­schen Ethik­ko­mitees einberufen.

Über das Ergebnis der Fallbe­spre­chung wird ein Protokoll angefertigt, und dem Betrof­fenen und dem Behand­lungsteam als Handlungs­emp­fehlung übermittelt.

Die klinische Ethik­be­ratung urteilt dabei explizit nicht über die medizi­nische Qualität der Behandlung. Die Behand­lungs­ver­ant­wortung liegt und bleibt beim ärztlichen und pflege­ri­schen Behandlungsteam.

Beratungs­sprech­stunde zum Thema Vorsorge-Vollmacht, Betreu­ungs­ver­fügung, Patientenverfügung

Bei Fragen zu diesem Themen­komplex findet eine wöchent­liche Beratungs­sprech­stunde statt, die nach vorhe­riger Termin­ab­sprache genutzt werden kann.

Für weitere Infor­ma­tionen und konkrete Frage­stel­lungen stehe ich Ihnen gerne unter der nachfolgend genannten Kontrakt­adresse zur Verfügung.

Ihr
Dr. med. Nikolaus Golecki
Vorsit­zender klini­sches Ethikkomitee

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Sekre­tariat Anja Stepputat

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